AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die rechtliche Grundlage für Verträge, die zwischen einem Unternehmer und Kunden abgeschlossen werden.


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Betreuung von Katzen in den Räumlichkeiten der Katzenpension Katzenstübchen Goch.


2. Aufnahmevoraussetzungen im Katzenstübchen Goch


Impfschutz


Bei Aufnahme muss die Katze über einen stabilen Impfschutz verfügen:


1. Katzenseuche (Panleukopenie)


2. Katzenschnupfen (FeHV-1 und FCV)


Die Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass.


Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen. 


Sterilisation


Die Katze ist bei Abgabe mindestens 4 Wochen kastriert.


Entwurmung & Parasiten


Die Katze wurde spätestens 14 Tage vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt.


! Achtung :  Sind die oben genannten Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze  NICHT  aufgenommen werden !


3. Pflichten des Tierhalters


Der Tierhalter versichert bei Abgabe der Katze, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.


Der Tierhalter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. Etwaige Vorerkrankungen, Allergien, Behinderungen oder Medikamentengaben der Katze sind im Voraus mitzuteilen.


Der Tierhalter versichert bei Abgabe der Katze, dass sein Tier die Aufnahmevoraussetzungen gemäß Impfschutz und Gesundheitszustand erfüllt. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.


4. Abschluss des Vertrages


Anfragen und Reservierung sind vorab in schriftlicher Form per E-Mail oder über das Formular der Internetseite vom Katzenstübchen Goch zu stellen. Voraussetzung für den Abschluss eines Pensionsvertrages ist eine schriftliche Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Katzenpension bzw. deren Verantwortliche Anita Maes.


Ein rechtsgültiger Pensionsvertrag kommt durch Unterschrift zwischen Katzenpension Katzenstübchen Goch und dem Tierhalter zustande, ebenfalls bei Folgebuchungen durch einen Folgevertrag.


Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.


Leistungen der Katzenpension Katzenstübchen Goch erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.


5. Leistungen der Pension


Die Katzenpension verpflichtet sich zur artgerechten und verhaltensgerechten Unterbringung sowie liebevollen Betreuung der Katzen, gemäß der aktuell geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Hierzu zählen die sorgfältige Beaufsichtigung, tägliche Fütterungen mit hochwertigem Trocken- und Nassfutter, Bereitstellung von frischem Wasser, tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion der Pension sowie Zuwendung und Beschäftigung.


6. Preise & Bezahlung


Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise, die gemäß der aktuellen Preisliste der Katzenpension Katzenstübchen Goch berechnet werden.


Der vereinbarte Gesamtkosten sind bei Abgabe des Tieres in der Katzenpension entweder in Bar oder mit Karte zu bezahlen.


Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise der Katze, besteht kein Anspruch auf Minderung der zuvor berechneten und vertraglich vereinbarten Pensionskosten.


Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (MwSt.)


7. Abgabe & Abholung der Katze


Die Abgabe und Abholung der Katze erfolgt zum vereinbarten Termin in der Katzenpension. Hierbei sind die offiziellen Bring- und Abholzeiten des Katzenstübchen Goch zu berücksichtigen.


Sollte eine Katze eine Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach erneuter Absprache nicht abgeholt werden, wird sie einem Tierschutzverein übergeben oder vermittelt. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.


8. Haftung


Die Katzenpension Katzenstübchen Goch übernimmt keine Garantie und Haftung für das Leben und die Gesundheit der Katze während der Zeit des Aufenthalts. 


Krankheit & Verletzung


Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken oder sich beim Spielen mit anderen Katzen oder auf Kratzbäumen etc. verletzen, wird der Eigentümer  verständigt, sofern dieser erreichbar ist.  Anderenfalls erfolgt eine Behandlung durch einen Tierarzt.


Sämtliche Tierarzt- und Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu tragen.


Die Pension wird täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit in den Räumlichkeiten garantiert werden. Sollte Ihre Katze sich trotz aller Sorgfalt an Keimen oder Erregern während des Aufenthaltes infizieren und erkranken, kann keine Haftung für nachfolgende Anwendungen wie Tierarztkosten übernommen werden. 

Sämtliche Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.


Einbruch, Vandalismus, Diebstahl, Feuer & Verschwinden


Ansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen beim Verschwinden einer Katze aus den Räumlichkeiten. 

Des Weiteren übernimmt die Katzenpension Katzenstübchen Goch keine Haftung bei einem Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch sowie sonstigen Schäden an der Katze, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind.


Ableben


Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird der Eigentümer verständigt, bzw. anderenfalls eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.


9. Versicherungsschutz


In der Regel sind Katzen in der privaten Haftpflichtversicherung des Eigentümers mitversichert.


Es empfiehlt sich dennoch, bei der Versicherung vorab zu klären, ob diese auch für durch das Tier verursachte Sachschäden in einer Katzenpension aufkommt. Grundsätzlich haftet der Eigentümer für alle von seinem Tier verursachten Schäden in der Katzenpension mit Ausnahme des nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Katzenpension.


10. Rücktritt des Kunden (Stornierung)


Der Kunde hat das Recht, von dem mit der Katzenpension geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Eine kostenfreie Stornierung von Buchungen im Katzenstübchen Goch muss schriftlich und mehr als 3 Wochen vor Pensionsbeginn erfolgen.


Wird dieser Zeitraum unterschritten, fallen folgenden Stornogebühren an:


Bis 21 Tage vor Pensionsbeginn 40 % der Gesamtkosten


Bis 14 Tage vor Pensionsbeginn 50 % der Gesamtkosten


Bis 7 Tage vor Pensionsbeginn 70 % der Gesamtkosten


Weniger als 7 Tage vor Pensionsbeginn 80 % der Gesamtkosten 


Eine Stornierung wird nur durch schriftliche Bestätigung der Katzenpension bzw. deren Verantwortliche Anita Maes rechtskräftig.


11. Rücktritt der Katzenpension Katzenstübchen Goch


Die Katzenpension Katzenstübchen Goch ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls


  • höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände (z.B. Unfall, Krankheit des Gastgebers) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;


  • Pensionszimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;


  • die Katzenpension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Katzenpension zuzurechnen ist;


  • ein Verstoß gegen die Aufnahmevoraussetzungen gemäß Klausel Nr. 2 vorliegt.


Das Katzenstübchen Goch hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


Bei berechtigtem Rücktritt des Katzenstübchen Goch entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


12. Datenschutz


Während des Pensionsaufenthalt entstandene Fotos oder Videos der Katzen werden teilweise auf der Homepage des Katzenstübchen Goch veröffentlicht. Der Eigentümer erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden und verzichtet auf eine Vergütung sowie weitere Ansprüche.


Zusätzlich erklärt der Eigentümer sich mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an tiermedizinische Einrichtungen einverstanden, sofern die Katze während des Pensionsaufenthaltes einem Tierarzt vorgestellt werden muss.



Diese AGB gelten ab dem 15.09.2024.
Vorherige AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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